Gesetzentwurf Konsumcannabisgesetz 17. August 202324. Juni 2024 Zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum Konsumcannabisgesetz (KCANG) erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB: „Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Baustein für eine realitätstaugliche, fortschrittliche und menschliche Drogenpolitik. Damit schaffen wir ein Gleichgewicht zwischen individueller Freiheit und Gesundheits- sowie Jugendschutz. Durch einen legalen und streng kontrollierten Markt wird der Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz gestärkt, der Schwarzmarkt eingedämmt. Nach dem Entwurf dürfen Erwachsene künftig bis zu 25 Gramm Cannabis straffrei besitzen und bis zu drei Pflanzen selbst anbauen. Noch laufende Strafverfahren werden beendet. Und über Cannabis-Clubs erfolgt eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Natürlich ist Cannabis keine harmlose Substanz, sondern kann – wie Alkohol und Tabak – eine mögliche Einstiegsdroge für harte Drogen sein. Aber nur mit einer realitätstauglichen und ehrlichen Cannabispolitik verschaffen wir der Prävention mehr Glaubwürdigkeit und helfen dabei, den riskanten Gebrauch von Cannabis zu reduzieren. Mit dem Beschluss des Kabinetts ist nun das Parlament am Zuge, um im parlamentarischen Verfahren weiter am Gesetz zu arbeiten. Damit am Ende eine fortschrittliche und gesundheitsorientierte Drogenpolitik steht.“