Kindergrundsicherung 28. September 202324. Juni 2024 zum Kabinettsbeschlusses „Kindergrundsicherung“ erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB: „Heute ist ein guter Tag für Familien und Kinder in Deutschland: Das Regierungskabinett bring die Kindergrundsicherung auf den Weg. Jedes fünfte Kind wächst in unserem wohlhabenden Land in Armut auf. Problematisch dabei ist die verdeckte Kinderarmut, wenn Familien Leistungen nicht bekommen, die ihnen zustehen. So nehmen z.B. gerade mal ein Drittel der Berechtigten den Kinderzuschlag in Anspruch. Den Kinderzuschlag erhalten erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber nicht genug für die ganze Familie. Die Unterstützung von Familien wird nun einfacher, gerechter und zugänglicher. Kinder erhalten mit der Kindergrundsicherung endlich die Leistung, die ihnen zusteht und nicht, was sie beantragen. Wir führen einen Garantiebetrag für jedes Kind ein und ergänzen ihn um einen bedarfsgerechten Zusatzbetrag für Familien mit geringem Einkommen. Das kindliche Existenzminimum wollen wir neu berechnen und den tatsächlichen Bedarfen von Kindern anpassen, wie im Koalitionsvertrag und dem Einsetzungsbeschluss der Interministeriellen Arbeitsgruppe Kindergrundsicherung vereinbart. Kinderarmut verhindert Chancengleichheit, denn sie grenzt aus – in der Schule ebenso wie in der Freizeit. Mit der Kindergrundsicherung geben wir allen Kindern eine Chance und investieren damit in die wichtigste Ressource unseres Landes.“