Kindergrundsicherung

zum Kabinettsbeschlusses „Kindergrundsicherung“ erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:

„Heute ist ein guter Tag für Familien und Kinder in Deutschland: Das Regierungskabinett bring die Kindergrundsicherung auf den Weg.

Jedes fünfte Kind wächst in unserem wohlhabenden Land in Armut auf. Problematisch dabei ist die verdeckte  Kinderarmut,  wenn  Familien  Leistungen nicht bekommen,  die  ihnen  zustehen.  So  nehmen  z.B.  gerade  mal  ein  Drittel  der Berechtigten  den  Kinderzuschlag  in  Anspruch.  Den  Kinderzuschlag  erhalten  erwerbstätige  Eltern,  die  genug  für  sich  selbst  verdienen, aber  nicht  genug  für  die ganze Familie. Die Unterstützung von Familien wird nun einfacher, gerechter und zugänglicher. Kinder erhalten mit der Kindergrundsicherung endlich die Leistung, die ihnen zusteht und nicht, was sie beantragen.

Wir  führen  einen  Garantiebetrag  für  jedes  Kind  ein  und  ergänzen  ihn  um  einen bedarfsgerechten Zusatzbetrag für Familien mit geringem Einkommen. Das kindliche Existenzminimum wollen wir neu berechnen und den tatsächlichen Bedarfen von Kindern anpassen, wie im Koalitionsvertrag und dem Einsetzungsbeschluss  der  Interministeriellen  Arbeitsgruppe  Kindergrundsicherung vereinbart.

Kinderarmut verhindert Chancengleichheit, denn sie grenzt aus – in der Schule ebenso wie in der Freizeit. Mit der Kindergrundsicherung geben wir allen Kindern eine Chance und investieren damit in die wichtigste Ressource unseres Landes.“