Grüner Gesetzentwurf: Verbote kommunaler Steuern durch die Staatsregierung künftig verhindern, Gästebeitrag, Bettensteuer und kommunale Verpackungssteuer ermöglichen
Am 13. Mai 2025 hat die Staatsregierung angekündigt, kommunale Verpackungssteuern in Bayern zu verbieten (s. hier). Wie schon nach dem Verbot einer kommunalen Bettensteuer (Übernachtungssteuer) im Jahr 2023 oder auch nach Abschaffung der Straßenausbaubeiträge 2018 beschränken CSU und FW die Kommunen jetzt wieder in ihrer verfassungsrechtlich garantierten Finanzhoheit und verwehren ihnen Einnahmen und Lenkungsinstrumente.
Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales, Landtags-Grüne: “Lasst die Kommunen selbst entscheiden, ob sie begrenzt auf ihren Ort Steuern erheben, die direkt in den kommunalen Haushalt fließen oder Steuern als Lenkungsinstrument einsetzen, bspw. zur Müllvermeidung. Es gibt keinen Grund, den Entscheidungstragenden in den Rathäusern zu misstrauen. Wenn Kommunen in Bayern zu der Ansicht kommen, dass eine Verpackungssteuer bei Ihnen vor Ort das richtige Instrument ist, um der Flut an Einwegverpackung und steigender Müllgebühren etwas entgegenzusetzen, dann wollen wir ihnen das auch ermöglichen. Außerdem geben wir den Kommunen mehr Freiräume für Investition in Tourismusinfrastruktur. Mit dem „Nein“ der Staatsregierung zur Verpackungssteuer wird jetzt innerhalb von 10 Jahren bereits zum dritten Mal ganz massiv in die kommunale Finanz- und Selbstverwaltungshoheit der Kommunen eingegriffen (Straßenausbau, Bettensteuer, Verpackungssteuer)”
Konkrete Änderungen der Landtags-Grünen im Kommunalabgabegesetz:
- Ermöglichung eines Gästebeitrags im Tourismus: Die Landtags-Grünen wollen die Möglichkeit schaffen, dass Gemeinden von Übernachtungs- und Tagesgästen entsprechende Beiträge erheben können (nicht müssen), zum einen um ihre Einnahmebasis zu verbreitern und in einen attraktiven Tourismus investieren zu können, und zum anderen um so eine gewisse Lenkung der Besucherströme zu ermöglichen. Das können bislang nur die Kurorte in Gestalt der Kurtaxe. Mit unserem Gästebeitrag wollen wir hier Gleichheit schaffen zwischen Kommunen mit Kur- und Heilbadstatus und anderem Fremdenverkehrsgemeinden.
- Beschränkung der Verbotsbefugnisse der Staatsregierung: Das Kommunalabgabegesetz wird dahingehend geändert, dass es für sog. örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern, mit der eine Gemeinde durch Satzung eine in Bayern bisher nicht erhobene, also neuartige kommunale Steuer wie die Verpackungssteuer einführen möchte, künftig keiner Zustimmung mehr durch die Staatsregierung bedarf. Ein behördliches Verbot darf künftig nur noch durch die Kommunalaufsichtsbehörden erfolgen und dass auch nur dann, wenn die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht unvereinbar ist. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg verzichten schon heute auf eine solche weitreichende Verbotsbefugnis der Landesregierung und verlangen ebenso nur, dass die kommunale Steuer mit höherrangigem Recht vereinbar ist.
Andreas Birzele: “Es mag gute Gründe für und gegen eine Verpackungssteuer geben – aber wir Grüne sagen: Liebe Staatsregierung, überlass bitte den Kommunen selbst die Entscheidung. In Tübingen beispielsweise hat sich die Zahl der Gastronomen, die Speisen und Getränke in Mehrwegverpackungen ausgeben, vervierfacht. Der Einwegverpackungsmüll ist deutlich zurückgegangen. Einnahmen aus der Verpackungssteuer werden in Tübingen für die Beseitigung des Mülls im Öffentlichen Raum sowie für ergänzende Umweltschutzmaßnahmen reinvestiert. Die Verpackungssteuer wirkt also.”
- Bettensteuer erlauben: Wir streichen das gesetzliche Verbot der kommunalen Bettensteuer (Übernachtungssteuer) in Art. 3 Abs. 3 S. 1 KAG. Insbesondere Städte wie München, Bamberg und Günzburg möchte bei Hotelgästen eine Übernachtungssteuer erheben. Die LH München erhofft sich jährliche Einnahmen von ca. 60 bis 80 Millionen Euro.
Andreas Birzele: “Auch hier gilt: Lasst den Kommunen Beinfreiheit. Touristinnen und Touristen machen Müll, nutzen öffentliche Einrichtungen und verbrauchen Wasser und Strom. Eine Bettensteuer kann das mitauffangen. Es funktioniert in anderen Städten auch. Wieso also hier so ein unsinniges Verbot?”
Der grüne Gesetzentwurf wird in Erster Lesung in der Plenarsitzung am Dienstag, 24.6.25, diskutiert.