Was kann man im Kreistag gestalten?
Der Kreistag mit seinen 70 Kreisrät*innen ist zuständig für die kommunalen Angelegenheiten
im Landkreis, die überörtlich zu regeln sind. Dazu zählen insbesondere:
- Verkehr mit ÖPNV im Landkreis (Busse), überörtlichen Kreisstraßen und Fahrradwegen.
- Kreis-Schulen (Bau und Unterhalt), insbesondere Berufsschulen und Gymnasien
- Abfallentsorgung und -verwertung incl. Biomüllverwertung und Geothermie auf dem
Gelände der GfA in Esting - Kreisklinikum
- Jugendpolitik / Kreisjugendring
Dazu kommen freiwillige Aufgaben, u.a. - Kultur, insbesondere das kreiseigene Jexhofmuseum
- Integrationsunterstützung für Migrant*Innen im Landkreis; Koordination der
Asylhelferkreise seitens der Caritas - Pflegestützpunkt
- Sozialer Wohnungsbau mit der landkreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft
- Klimaschutz mit der landkreiseigenen Klima-Agentur
Den Vorsitz führt der Landrat, der auch Chef des Landratsamtes ist. Das Landratsamt
seinerseits hat zwei Aufgabenfelder: in erster Linie ist es die unterste Ebene der staatlichen
Exekutive (‚staatliches Landratsamt‘), wozu in Abgrenzung zu den o.a. Aufgaben Dinge gehören
wie Bauamt, Jugendamt, Sozialamt, Amt für Soziales, Jugendamt, öffentliche Sicherheit und
Ordnung (incl. Katastrophenschutz), Ausländer- und Asylwesen, Gesundheitsamt,
Veterinäramt. Für alles diese Aufgaben ist der Kreistag nicht zuständig. (s. Organigramm im
Anhang)
Zuständig ist er aber gleichwohl für den Haushalt (ca. 330 Mio. €) und das Personal (> 1.000
Mitarbeiter*Innen) des gesamten Landratsamtes, also staatliche und kommunale Aufgaben
zusammen. Da der Haushalt sich fast zur Hälfte aus der sog. Kreisumlage speist, die die 23
Kommunen des Landkreises aufzubringen haben, wirkt er darüber sehr stark auf die
gemeindlichen Haushalte im Landkreis ein.
Wie kann man sich im Kreistag einbringen?
Generell ist der Basis-Zeitaufwand für den Kreistag deutlich geringer als für einen Gemeinde-
oder Stadtrat, da das Plenum des Kreistages nur 4-5 mal im Jahr tagt.
Alle Sitzungen finden grundsätzlich nachmittags statt; dafür wird man vom Arbeitgeber
freigestellt; als Selbständiger kann man dafür eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Zusätzlich zum Plenum gehört man in der Regel 1-2 Ausschüssen an, die jeweils 3mal pro Jahr
tagen.
Eine Ausnahme bildet der Kreisausschuss, der die laufenden Geschäfte führt und monatlich
tagt.
Zu den Plenumssitzungen kommen jeweils vorher Fraktionssitzungen dazu; zur Vorbereitung
der Ausschusssitzungen bedarf es individueller Vorbereitungszeit.
Schließlich kann man die Aufgabe eines Referenten im Kreistag übernehmen; der Zeitaufwand
dafür kann eigenverantwortlich von wenigen Stunden bis beliebig viel gestaltet werden. Und
last but not least entsendet der Kreistag seine Mitglieder in Verwaltungsräte u.a. Gremien, die
seiner Aufsicht unterstehen.
Die Tätigkeit im Kreistag ist – wie im Gemeinde- oder Stadtrat – ehrenamtlich; man erhält
dafür eine Aufwandsentschädigung (Beispiel bei mir / H. Sautmann als Mitglied in zwei
Ausschüssen und Integrationsreferent sind das knapp 200 € / Monat); davon führen
Kreisrät*innen pro Monat 20 € als Mandatsträgerspende an den Kreisverband ab.
Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit zum Networking und Einblick in die Kreispolitik als
Ganzes. Im Kreistag sitzt die Politprominenz des gesamten Landkreises: Der Landrat, MdB’s
und MdL’s, sehr viele Bürgermeister, Kreis-Parteivorsitzende und/oder Fraktionsvorsitzende
aus den Gemeinde- und Stadträten