Kandidatur zum Kreistag -was kann man da gestalten, wie kann man sich einbringen?

Was kann man im Kreistag gestalten?

Der Kreistag mit seinen 70 Kreisrät*innen ist zuständig für die kommunalen Angelegenheiten
im Landkreis, die überörtlich zu regeln sind. Dazu zählen insbesondere:

    • Verkehr mit ÖPNV im Landkreis (Busse), überörtlichen Kreisstraßen und Fahrradwegen.
    • Kreis-Schulen (Bau und Unterhalt), insbesondere Berufsschulen und Gymnasien
    • Abfallentsorgung und -verwertung incl. Biomüllverwertung und Geothermie auf dem
      Gelände der GfA in Esting
    • Kreisklinikum
    • Jugendpolitik / Kreisjugendring
      Dazu kommen freiwillige Aufgaben, u.a.
    • Kultur, insbesondere das kreiseigene Jexhofmuseum
    • Integrationsunterstützung für Migrant*Innen im Landkreis; Koordination der
      Asylhelferkreise seitens der Caritas
    • Pflegestützpunkt
    • Sozialer Wohnungsbau mit der landkreiseigenen Wohnungsbaugesellschaft
    • Klimaschutz mit der landkreiseigenen Klima-Agentur

    Den Vorsitz führt der Landrat, der auch Chef des Landratsamtes ist. Das Landratsamt
    seinerseits hat zwei Aufgabenfelder: in erster Linie ist es die unterste Ebene der staatlichen
    Exekutive (‚staatliches Landratsamt‘), wozu in Abgrenzung zu den o.a. Aufgaben Dinge gehören
    wie Bauamt, Jugendamt, Sozialamt, Amt für Soziales, Jugendamt, öffentliche Sicherheit und
    Ordnung (incl. Katastrophenschutz), Ausländer- und Asylwesen, Gesundheitsamt,
    Veterinäramt. Für alles diese Aufgaben ist der Kreistag nicht zuständig. (s. Organigramm im
    Anhang)
    Zuständig ist er aber gleichwohl für den Haushalt (ca. 330 Mio. €) und das Personal (> 1.000
    Mitarbeiter*Innen) des gesamten Landratsamtes, also staatliche und kommunale Aufgaben
    zusammen. Da der Haushalt sich fast zur Hälfte aus der sog. Kreisumlage speist, die die 23
    Kommunen des Landkreises aufzubringen haben, wirkt er darüber sehr stark auf die
    gemeindlichen Haushalte im Landkreis ein.

    Wie kann man sich im Kreistag einbringen?

    Generell ist der Basis-Zeitaufwand für den Kreistag deutlich geringer als für einen Gemeinde-
    oder Stadtrat, da das Plenum des Kreistages nur 4-5 mal im Jahr tagt.

    Alle Sitzungen finden grundsätzlich nachmittags statt; dafür wird man vom Arbeitgeber
    freigestellt; als Selbständiger kann man dafür eine Aufwandsentschädigung beantragen.
    Zusätzlich zum Plenum gehört man in der Regel 1-2 Ausschüssen an, die jeweils 3mal pro Jahr
    tagen.

    Eine Ausnahme bildet der Kreisausschuss, der die laufenden Geschäfte führt und monatlich
    tagt.

    Zu den Plenumssitzungen kommen jeweils vorher Fraktionssitzungen dazu; zur Vorbereitung
    der Ausschusssitzungen bedarf es individueller Vorbereitungszeit.
    Schließlich kann man die Aufgabe eines Referenten im Kreistag übernehmen; der Zeitaufwand
    dafür kann eigenverantwortlich von wenigen Stunden bis beliebig viel gestaltet werden. Und
    last but not least entsendet der Kreistag seine Mitglieder in Verwaltungsräte u.a. Gremien, die
    seiner Aufsicht unterstehen.

    Die Tätigkeit im Kreistag ist – wie im Gemeinde- oder Stadtrat – ehrenamtlich; man erhält
    dafür eine Aufwandsentschädigung (Beispiel bei mir / H. Sautmann als Mitglied in zwei
    Ausschüssen und Integrationsreferent sind das knapp 200 € / Monat); davon führen
    Kreisrät*innen pro Monat 20 € als Mandatsträgerspende an den Kreisverband ab.
    Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit zum Networking und Einblick in die Kreispolitik als
    Ganzes. Im Kreistag sitzt die Politprominenz des gesamten Landkreises: Der Landrat, MdB’s
    und MdL’s, sehr viele Bürgermeister, Kreis-Parteivorsitzende und/oder Fraktionsvorsitzende
    aus den Gemeinde- und Stadträten