| Landwirtschaftsausschuss nimmt Antrag der Grünen-Abgeordneten Mia Goller an – Abgeordneter Birzele begrüßt Signal für die Gaststätten im Landkreis Fürstenfeldbruck. Ein einstimmiges Votum für einen Antrag der Grünen ist im Bayerischen Landtag keine Selbstverständlichkeit. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat am Mittwoch den von der niederbayerischen Landtagsabgeordneten Mia Goller im Landtag eingebrachten Antrag zum besseren Schutz bestehender Wirtshäuser, Kneipen und Boazn bei einem Betreiberwechsel einstimmig angenommen. Der Antrag zielt darauf ab, den Bestandsschutz bei einer Betriebsnachfolge gesetzlich besser abzusichern. Wer ein bestehendes Wirtshaus übernehmen möchte, soll nicht durch unverhältnismäßige Auflagen und kostspielige Nachrüstpflichten abgeschreckt werden. Die Staatsregierung soll deshalb prüfen, wie sich praktikable Lösungen für die Übernahme bestehender Gaststätten schaffen lassen. „Ich sage ganz ausdrücklich Danke an die Kolleginnen und Kollegen der CSU, FW und SPD. Wir sind politisch wahrlich nicht immer einer Meinung. Aber heute haben wir gezeigt, dass wir bei einem wichtigen Anliegen für die Menschen in Bayern auch gemeinsam an einem Strang ziehen können“, freut sich Mia Goller über die einstimmige Unterstützung. Auch Andreas Birzele begrüßt das Ergebnis: „Wirtshäuser und Gaststätten sind bei uns im Landkreis Fürstenfeldbruck Begegnungsorte und ein Stück gelebte Kultur zugleich. Hier kommen Menschen zusammen und ratschen am Stammtisch, spielen Karten oder pflegen einfach die Gemeinschaft. Es gibt eben auch noch Menschen, die gerne am Abend ins Wirtshaus gehen und sich mit Freunden treffen. Wenn Dörfer noch ein eigenes Wirtshaus haben, spielen sie eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft. Damit das Wirtshaussterben nicht noch weiter voranschreitet, müssen wir uns dafür einsetzen, dass diese Tradition erhalten bleibt. Unsere Wirtinnen und Wirte brauchen eine Perspektive und natürlich Menschen, die dann auch zu Besuch kommen.“ Für Goller geht es dabei um weit mehr als um Gaststättenrecht. „Ein Wirtshaus ist doch nicht einfach nur ein Ort, an dem man eine Halbe trinken oder ein Schnitzel essen kann. Gerade auf dem Land ist es oft der Mittelpunkt des Dorflebens. Da wird geratscht, diskutiert, manchmal auch gestritten – und hinterher sitzt man trotzdem wieder gemeinsam am Tisch. Das ist gelebte Gemeinschaft und manchmal sogar gelebte Demokratie.“ Ähnliches gelte für die Boazn in den Städten. Auch sie seien wichtige Treffpunkte, an denen Menschen zusammenkommen, die sich sonst vielleicht nie begegnen würden. Wenn das letzte Wirtshaus im Dorf schließe oder die letzte Boazn im Viertel verschwinde, gehe ein Stück Lebensqualität verloren.Natürlich müssten Hygiene, Brandschutz und Sicherheit weiterhin gewährleistet sein. Wer allerdings einen seit Jahrzehnten rechtmäßig betriebenen Gasthof übernehme, dürfe nicht automatisch behandelt werden, als würde er einen vollständigen Neubau errichten. Nun sei die Staatsregierung gefragt, die angestoßene Prüfung zügig aufzugreifen und praktikable Lösungen für die Wirtsleute zu entwickeln. Denn damit Wirtshäuser und Kneipen als Orte der Begegnung erhalten bleiben, brauche es nicht nur engagierte Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch passende politische Rahmenbedingungen und natürlich Menschen, die hingehen. |